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VG Bayreuth, 07.07.2015 - B 5 K 14.518 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen ein Gemeinderatsmitglied wegen Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen ein Gemeinderatsmitglied wegen eines Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht
- rewis.io
Stadtrat, Verschwiegenheitsverpflichtung, Verletzung, Ordnungsgeldsbescheid, ehrenamtliche Tätigkeit, Gemeinderatsmitglied
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Bayreuth, 07.07.2015 - B 5 K 14.550
Anordnung gegenüber einem Gemeinderatsmitglied zur Herausgabe von amtlichen …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.07.2015 - B 5 K 14.518
Die gegen diesen Bescheid gerichtete Klage war unter dem Aktenzeichen B 5 K 14.550 anhängig.In der mündlichen Verhandlung verband das Gericht die Verwaltungsstreitsachen B 5 K 14.518, B 5 K 14.550 und B 5 K 14.551 zur gemeinsamen Verhandlung.
Die Gerichtsakten der Verfahren B 5 S 14.549, B 5 K 14.550 und B 5 K 14.551 wurden beigezogen.
Mit Urteilen vom 7. Juli 2015 hat das Gericht die Klagen des Klägers in den Verfahren Az. B 5 K 14.550 und B 5 K 14.551 abgewiesen.
Zur weiteren Begründung nimmt die Kammer auf die Ausführungen in den Entscheidungsgründen des Urteils vom 7. Juli 2015 betreffend das Verfahren Az. B 5 K 14.550 Bezug.
- VG Bayreuth, 07.07.2015 - B 5 K 14.551
Androhung eines weiteren Zwangsgelds wegen Nichterfüllung der Verpflichtung
Auszug aus VG Bayreuth, 07.07.2015 - B 5 K 14.518
Die hiergegen gerichtete Klage war unter dem Aktenzeichen B 5 K 14.551 anhängig.In der mündlichen Verhandlung verband das Gericht die Verwaltungsstreitsachen B 5 K 14.518, B 5 K 14.550 und B 5 K 14.551 zur gemeinsamen Verhandlung.
Die Gerichtsakten der Verfahren B 5 S 14.549, B 5 K 14.550 und B 5 K 14.551 wurden beigezogen.
Mit Urteilen vom 7. Juli 2015 hat das Gericht die Klagen des Klägers in den Verfahren Az. B 5 K 14.550 und B 5 K 14.551 abgewiesen.
- VGH Bayern, 20.04.2015 - 4 CS 15.381
Verschwiegenheitspflicht von Gemeinderatsmitgliedern
Auszug aus VG Bayreuth, 07.07.2015 - B 5 K 14.518
Den hiergegen gerichteten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. Januar 2015 ab (Az. B 5 S 14.549); die Beschwerde des Klägers blieb ohne Erfolg (BayVGH, B.v. 20.4.2015 Az. 4 CS 15.381).Zu Recht ist die Beklagte davon ausgegangen, dass wegen der durch den Kläger erfolgten unbefugten Offenbarung personenbezogener Daten - und zwar der im Bescheid vom 28. Juli 2014 angeführten Angaben zu einzelnen Grundstückskaufverträgen und zur Vergütung spezieller Funktionsstellen innerhalb der Stadtverwaltung (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2015 - 4 CS 15.381 - Juris Rn. 21) - der erhöhte Ordnungsgeldrahmen des Art. 20 Abs. 4 Satz 1 GO ("bis zu 500 Euro") eröffnet ist.
- VG Bayreuth, 26.01.2015 - B 5 S 14.549
Anordnung gegenüber einem Gemeinderatsmitglied zur Herausgabe von amtlichen …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.07.2015 - B 5 K 14.518
Den hiergegen gerichteten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. Januar 2015 ab (Az. B 5 S 14.549); die Beschwerde des Klägers blieb ohne Erfolg (BayVGH, B.v. 20.4.2015 Az. 4 CS 15.381).Die Gerichtsakten der Verfahren B 5 S 14.549, B 5 K 14.550 und B 5 K 14.551 wurden beigezogen.
- VG Bayreuth, 07.07.2015 - B 5 K 14.550
Anordnung gegenüber einem Gemeinderatsmitglied zur Herausgabe von amtlichen …
Mit Bescheid vom 25. Juli 2014 verhängte die Beklagte gegen den Kläger ein Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht; die hiergegen gerichtete Klage war unter dem Aktenzeichen B 5 K 14.518 anhängig.In der mündlichen Verhandlung verband das Gericht die Verwaltungsstreitsachen B 5 K 14.518, B 5 K 14.550 und B 5 K 14.551 zur gemeinsamen Verhandlung.
Die Gerichtsakte der Verfahren Az. B 5 K 14.518, B 5 S 14.549 und B 5 K 14.551 wurden beigezogen.
Mit Urteilen vom 7. Juli 2015 hat das Gericht die Klagen des Klägers in den Verfahren Az. B 5 K 14.518 und B 5 K 14.551 abgewiesen.
- VG Bayreuth, 07.07.2015 - B 5 K 14.551
Androhung eines weiteren Zwangsgelds wegen Nichterfüllung der Verpflichtung
Nach Beschlussfassungen im Stadtrat (Beschlüsse vom 25.6.2014 und vom 17.7.2014) setzte die Beklagte gegen den Kläger mit Bescheid vom 25. Juli 2014 ein Ordnungsgeld fest; die hiergegen gerichtete Klage war unter dem Aktenzeichen B 5 K 14.518 anhängig.In der mündlichen Verhandlung verband das Gericht die Verwaltungsstreitsachen B 5 K 14.518, B 5 K 14.550 und B 5 K 14.551 zur gemeinsamen Verhandlung.
Mit Urteilen vom 7. Juli 2015 hat das Gericht die Klagen des Klägers in dem Verfahren Az. B 5 K 14.518 und B 5 K 14.550 abgewiesen.